Geschäftsstelle
Das SUA Büro befindet sich in der Judohalle am Kälberweg und ist freitags 17.00 bis 18.30 Uhr
geöffnet.
allg. Info Mailadresse: info@sua-judo.de
Sport-Union Witten-Annen
-Judoabteilung-
Hauptseite SUA Witten: www.sport-union-annen.de
Kälberweg 2
58453 Witten
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-Judoabteilung-
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Kälberweg 2
58453 Witten
Beitritt zur Judoabteilung
Der Eintritt in die Judoabteilung der Sport Union Annen erfolgt mit schriftlichem Antrag. Den Aufnahmeantrag finden Sie hier.
Die Zahlung per Lastschrifteinzug ist Voraussetzung. Der Lastschriftauftrag wird zusammen mit dem Aufnahmeantrag gestellt.
Die Beiträge werden vierteljährlich vom Konto abgebucht (zum 15.02./15.05./15.08./15.11.). Es kann auch eine jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden.
Werden Rückbuchungen vom Mitglied verursacht, werden die anfallenden je Kreditinstitut unterschiedlichen Rücklastschrift-Gebühren dem Mitglied mit den nächsten fälligen Beiträgen berechnet.
In begründeten Fällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge und Umlagen stunden sowie ganz oder teilweise erlassen.
Die Beiträge werden vierteljährlich vom Konto abgebucht (zum 15.02./15.05./15.08./15.11.). Es kann auch eine jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden.
Werden Rückbuchungen vom Mitglied verursacht, werden die anfallenden je Kreditinstitut unterschiedlichen Rücklastschrift-Gebühren dem Mitglied mit den nächsten fälligen Beiträgen berechnet.
In begründeten Fällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge und Umlagen stunden sowie ganz oder teilweise erlassen.
Ein Austritt ist nur zum 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die
Kündigung hat spätestens schriftlich zum 15.06. bzw. 15.12. zu erfolgen.
Bitte Kündigungen ausschließlich an Sport-Union Annen Judo-Abteilung, Kälberweg
2, 58453 Witten oder im Büro abgeben. Kündigungen werden schriftlich bestätigt!
Unter folgendem Link können Informationen zu Beiträgen heruntergeladen werden: Beitragsordnung Stand 01. Juli 2024
Die Nutzung der Einrichtungen der Judoabteilung und die Teilnahme am Training
außerhalb der mit dem NWJV vereinbarten Stützpunktzeiten setzt grundsätzlich die
aktive Mitgliedschaft in der Judoabteilung voraus.